Eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK bestätigt: In Deutschland wünschen sich 62 Prozent der Bevölkerung einen verpflichtenden Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung, während 25 Prozent ihn ablehnen. Die DEVK hat vor über einem Jahrzehnt ein Opt-out-Modell eingeführt, das Elementarschäden standardmäßig abdeckt. GDV und Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag die Einführung einer generellen Pflichtversicherung gegen Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch vereinbart, um Versorgungslücken zu schließen und Hausbesitzer besser zu schützen.
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Nur ein Viertel der Deutschen lehnt verpflichtende Elementarschadenversicherung ab
Die beschleunigte Schneeschmelze und steigende Wasserstände verdeutlichen die Klimarisiken und treiben den Hochwasserschutz in der politischen Agenda nach vorne. Regierungsparteien vereinbarten im Koalitionsvertrag eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Haushalte, doch konkrete Gesetzesentwürfe fehlen. Eine repräsentative Civey-Untersuchung im Auftrag der DEVK ergab, dass 62% der Bevölkerung diese Initiative befürworten, während 25% sie ablehnen. Auffallend ist eine besonders hohe Zustimmung von 72% unter allen Immobilieneigentümern. Detailfragen zu Kosten und Deckungsumfang bleiben offen.
Opt-out-Modelle wie bei DEVK erhöhen systematisch Quoten der Elementarschadendeckung
In vielen Wohngebäudeversicherungen sind ausschließlich Sturmschäden und Hagelschläge inbegriffen, während Elementarrisiken wie Überschwemmungen, Erdbeben und Lawinen von der Grunddeckung ausgenommen sind. Um diese fehlende Absicherung zu ergänzen, bieten Versicherer separate Elementarschadentarife an. Gemäß einer DEVK-Analyse verfügen 71 Prozent der Hausbesitzer über diese Zusatzversicherungen. Nach GDV-Angaben beträgt der elementare Versorgungsgrad in 2024 jedoch nur 57 Prozent. Dieser Umstand lässt erkennen, dass ein signifikanter Bedarf an zusätzlichem Schutz herrscht dringend gekennzeichnet ist.
Bund trifft Entscheidung zu Pflichtschutz erst nach detaillierter Prüfung
Nach den Vereinbarungen im jüngsten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP soll künftig automatisch jeder Wohneigentümer über die Hausversicherung verpflichtend gegen Elementarschäden abgesichert werden, um Existenzrisiken durch Unwetter, Hochwasser, Starkregen und Erdrutsche zu minimieren. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hin verweist die Bundesregierung darauf, dass ein Opt-out-Modell geprüft werde, liefert jedoch weiterhin keine verbindlichen Zeitpläne, formalen Vorgaben oder ein unmittelbar geltendes Inkrafttretungsdatum.
DEVK seit 2011 Vorreiter für verpflichtenden Elementarschutz – deutliche Steigerung
Mit Wirkung ab 2011 erweitert die DEVK ihre Angebotsrichtlinien dahingehend, dass jeder Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenkomponente enthält, die Versicherungsnehmer erst durch eine aktive Entscheidung aus dem Vertrag entfernen können. Laut Dr. Michael Zons, Vorstand der DEVK, wird damit das Risiko möglicher Existenzbedrohung durch Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch entscheidend reduziert und die hohe Neugeschäftsquote von 67 Prozent liefert einen klaren Beleg für die positive Marktwirkung und stärkt die Kundenbindung nachhaltig.
Fast dreißig Prozent Deutsche sichern nicht gegen Naturgefahren ab
Untersuchungen verdeutlichen, dass rund 27 Prozent der deutschen Bevölkerung keinen Versicherungsschutz für Elementarschäden besitzen. Innerhalb dieser Gruppe argumentieren 41 Prozent, dass ihre Wohnlage sicher sei und keinen zusätzlichen Schutz erfordere. 32 Prozent dieser Befürworter betonen, Eigentümer trügen die Verantwortung für Schäden am eigenen Objekt. Im Kreis der Immobilienbesitzer ergibt sich somit eine Quote von circa 14 Prozent ohne jegliche Elementarschadendeckung. Diese Lücke birgt im Ernstfall erhebliche finanzielle Schäden für Betroffene
GDV betont Bedeutung staatlicher Prävention und vorsorglicher Baukonzepte jetzt
Das Positionspapier des GDV drängt darauf, ein umfassendes Elementarschadenschutzprogramm zu etablieren, das staatliche Infrastrukturmaßnahmen zur Risikoreduktion, eine ressourcenbewusste Baufrontendplanung und eine datengestützte Gefährdungsanalyse beinhaltet. Zeitgleich analysiert die DEVK systemisch langjährige Schaden- und Wetterdaten, berät Bauherren und Immobilieneigentümer zu maßgeschneiderten Deckungsoptionen und gewährt staffelbare Prämienvorteile für optimalen Schutz. Die offizielle Veröffentlichung datiert auf Dezember 2025 und enthält detaillierte Umsetzungsschritte sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Es definiert klar nachhaltig Verantwortlichkeiten für Staat, Versicherer, Eigentümer.
Bundesregierung prüft Opt-out-Modell konkrete Details und Zeitpläne noch unklar
Ein verpflichtender Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung bietet effektiven Schutz vor existenzbedrohenden Folgekosten durch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Starkregen oder Erdrutsch. Finanzielle Vorsorge wird sichergestellt, und Lücken im Versicherungsschutz werden geschlossen. Das Opt-out-Modell der DEVK stellt automatisch Elementardeckung bereit, sofern Kunden nicht aktiv abwählen. Entscheidend sind jetzt präzise gesetzliche Vorgaben im Koalitionsvertrag sowie ein abgestimmtes Gesamtkonzept, das Prävention, Bauplanung und objektive Risikobetrachtung integriert, um breite gesellschaftliche Zustimmung zu erreichen und flächendeckende Umsetzung.

