Während der 96. JuMiKo kritisierten BRAK und regionale Kammern Bayerns Pläne zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes und mahnten, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Akteure ihre wirtschaftlichen Zielvorgaben vor Mandantenschutz stellen würden. Ohne anwaltliche Instanz entstünden systemische Interessenkonflikte und Verbraucherinnen sowie Verbraucher hätten keine effektiven Rechtsmittel gegen Kostenverweigerungen. So liefe die freie und unabhängige Rechtsberatung Gefahr ausgehöhlt zu werden und das Vertrauen in die Rechtsordnung nachhaltig zu schwinden.
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Berufsrechtssicherung gefährdet: BRAK warnt scharf vor RDG-Reformen in Bayern
In ihrer Presseerklärung vom 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern wandte sich die Bundesrechtsanwaltskammer gegen den vorgeschlagenen RDG-Änderungsantrag. Sie betont, dass nur durch standesrechtliche Vorgaben eine wirklich freie und unabhängige Beratung gewährleistet werden kann. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine kompromisslose Ablehnung auf Bundesebene, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Mandantinnen sowie Mandanten optimale Rechtsschutzmöglichkeiten zu sichern.
Mandanteninteressen geraten ins Hintertreffen durch deutlich letztlich versicherungsgesteuerte Beratung
Rechtsschutzversicherer streben primär nach Gewinnmaximierung und reduzieren Kosten konsequent, wodurch eine mandantenfreundliche Beratung nicht gewährleistet ist. Eigenständige Rechtsdienstleistungen durch Versicherungen brächten strukturbedingte Interessenkonflikte mit sich, weil wirtschaftliche Ziele dominieren. Verbraucher blieben über diese Zielkonflikte uninformiert, da Versicherer nicht zur Offenlegung verpflichtet sind. Es fehlen unabhängige Kontrollmechanismen, die willkürliche Kostenentscheidungen verhindern und den Mandantenschutz sicherstellen könnten.
Versicherer als Rechtsdienstleister bergen erhebliche systemische Interessenkonflikte für Verbraucher
In der praktischen Arbeit der Anwaltschaft stellt sich häufig heraus, dass Rechtsschutzversicherer zunächst erteilte Deckungszusagen verweigern oder in Zweifel ziehen, um Kostenrisiken zu reduzieren. Mandantinnen und Mandanten sehen sich dadurch ohne anwaltliche Vertretung und müssen oft in Vorleistung treten. Erst durch gerichtliche Intervention und die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche wird die zugesagte Kostenübernahme schließlich realisiert. Würden Versicherer selbst Rechtsberatung anbieten, wären sie alleinige Entscheider ohne unabhängige Aufsicht gegen Leistungsverweigerungen insbesondere bei.
Bayerns Modell konterkariert essentielle Haftungsregeln und gefährdet Mandanteninteressen nachhaltig
Bayerns Vorstoß ignoriert, dass die Unabhängigkeit der Rechtsberatung allein durch berufsrechtliche Normen gewährleistet wird. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tragen nach Standesrecht und Haftungsregeln die Pflicht, Mandanteninteressen vorrangig zu behandeln und wirtschaftliche Eigeninteressen auszuschließen. Fehlt diese Grundlage, entstehen Interessenkonflikte, Konsumentenrechte werden geschwächt und das Vertrauen in die Rechtsordnung leidet. Nur durch den Fortbestand dieser Berufspflichten bleibt gewährleistet, dass juristische Dienstleistungen vertrauenswürdig, neutral und qualitativ hochwertig bleiben.
BRAK fordert klare Ablehnung der Rechtsschutzversicherer als Rechtsdienstleister unumgänglich
Für Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK, ist die vorgesehene Gesetzesänderung in Bayern nichts anderes als ein strategisches Geschenk an Rechtsschutzversicherer und gleichzeitig ein Rückschritt für Mandantenschutz und unabhängige Rechtspflege. Die behauptete organisatorische Trennung zwischen Deckungsprüfung und Rechtsberatung bleibt eine Papiertigerregelung, da Versicherer ihre Kostenmaximierungsvorgaben unvermindert verfolgen und die Mandanteninteressen systematisch unterordnen würden.
Berufsrecht schützt Mandanten vor einseitigen Entscheidungen und finanziellen Risiken
Der entschlossene Einspruch von BRAK in Kooperation mit den Landesrechtsanwaltskammern schützt die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und wahrt die freie Mandatsführung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von klaren Verfahrensregeln, nachvollziehbarer Kommunikation und absoluter fachlicher Neutralität. Robuste Kontrollmechanismen schützen vor willkürlichen Leistungsverweigerungen durch Rechtsschutzversicherer. Die sorgfältige Anwendung berufsrechtlicher Vorgaben garantiert eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität. Dieses gemeinsame Votum der Standesvertretungen festigt das Vertrauen in eine faire, professionelle Rechtsberatung und sichert langfristig die Verbraucherrechte.

