Das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück: Baugenehmigung, Auflagen und Wohnsitz anmelden

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Das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück: Baugenehmigung, Auflagen und Wohnsitz anmelden

Die Idee, in einem Mobilheim auf eigenem Grundstück zu leben, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Vorstellung, ein perfekt eingerichtetes Zuhause zu haben, das kostengünstiger als ein herkömmliches Eigenheim ist, fasziniert viele. Doch ist das dauerhafte Wohnen im Mobilheim überhaupt möglich? In diesem Artikel werden wir uns genauer mit den Anforderungen, Genehmigungen, und Auflagen befassen, die beim Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück zu beachten sind.
Die Notwendigkeit von BaugenehmigungenDie Bedeutung des BebauungsplansVerschiedene Formen der GenehmigungspflichtFragen zum Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück
Die Notwendigkeit von Baugenehmigungen
Das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück erfordert in der Regel eine Vielzahl von Genehmigungen und das Einhalten bestimmter Vorschriften.
Auch wenn es heutzutage eine große Auswahl an Mobilheimen gibt, müssen sie dennoch den Bestimmungen der Landesbauordnung und den örtlichen gemeindebehördlichen Vorschriften entsprechen.
Dies bedeutet, dass nicht jeder sein Mobilheim einfach dort aufstellen kann, wo es ihm gerade gefällt.

Die Rolle der Landesbauordnungen

Die Landesbauordnungen in Deutschland regeln, ob das Aufstellen eines Mobilheims genehmigungspflichtig ist oder nicht.
Dabei variieren die Vorschriften je nach Bundesland erheblich.

Ein Beispiel:
In Baden-Württemberg gilt das Mobilheim als genehmigungsfrei und wird als „sonstiges Wohngebäude“ klassifiziert (§ 30 BauGB).
In Bayern hingegen ist es verfahrensfrei, wenn das Gebäude einen Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³ aufweist.
In Berlin sind nur eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche von bis zu 10 m² verfahrensfrei.
Diese Unterschiede zeigen, wie wichtig es ist, sich bei der örtlichen Baubehörde über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, wenn man das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück plant.
Die Landesbauordnungen beschränken jedoch nicht nur die Genehmigungsfreiheit, sondern setzen auch klare Grenzen für das Bauen und Wohnen im Außenbereich.
Grundsätzlich ist das Bauen im Außenbereich verboten, es sei denn, es handelt sich um angemeldete Landwirte, die überzeugend darlegen können, warum sie ein Mobilheim im Außenbereich aufstellen möchten.
Im Innenbereich ist das Bauen grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen die geplanten Gebäude sich in die örtlichen Gegebenheiten einfügen.
Zusätzlich ist eine Erschließung des Grundstücks erforderlich, was bedeutet, dass das Grundstück an das Versorgungsnetz angeschlossen sein muss, um das geplante Haus später wie üblich nutzen zu können.

Wo ist das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück nicht erlaubt?

Die Landesbauordnungen legen auch fest, wo das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück nicht erlaubt ist.


Video: Wie kann ich dauerhaft auf einem Campingplatz wohnen?

Dazu gehören unter anderem:

  • Gewerbegebiete
  • Industriegebiete
  • Sondergebiete für die Erholung
  • Stellplätze und Garagen
  • Gebäude und Räume für freie Berufe

Ferienwohnungen sind ebenfalls nicht als dauerhafte Wohnsitze erlaubt. In Mischgebieten, in denen sich Wohn- und Gewerbegebiete abwechseln, kann das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück hingegen erlaubt sein.


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Die Bedeutung des Bebauungsplans

Neben dem Flächennutzungsplan ist auch der Bebauungsplan von großer Bedeutung für das dauerhafte Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück. Ein Bebauungsplan muss nicht zwingend vorliegen und kann durch den Flächennutzungsplan ersetzt werden (gemäß § 34 BauGB Absatz 1).

Neben dem Flächennutzungsplan ist auch der Bebauungsplan von großer Bedeutung für das dauerhafte Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück. (Foto: AdobeStock - 397047273 Olivier-Tuffé)

Neben dem Flächennutzungsplan ist auch der Bebauungsplan von großer Bedeutung für das dauerhafte Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück. (Foto: AdobeStock – 397047273 Olivier-Tuffé)

In einem Bebauungsplan sind grundlegende Informationen festgelegt, wie beispielsweise:

  • Maximale Höhe des Gebäudes
  • Maximale Anzahl der Geschosse
  • Mögliche Dachformen für das Haus
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Minimale Grundflächenzahl

In vielen Gemeinden ist die Größe des Hauses im Bebauungsplan festgelegt, um den Bau von sogenannten „Tiny Houses“ zu verhindern.

Dies bedeutet, dass ein Mobilheim in der Regel größer ist und eine minimale Grundflächenzahl darstellt, die problemlos erfüllt werden kann.

Die Ortsgestaltungssatzung
Die Ortsgestaltungssatzung
Unabhängig vom Bebauungsplan müssen die geltenden Vorschriften beachtet werden, und dazu gehört auch die Ortsgestaltungssatzung.
Diese Satzung legt fest, wie ein Gebäude aussehen muss, damit es in das örtliche Stadtbild passt.
Einige der festgelegten Aspekte sind:
  • Farbe und Material des Daches
  • Art der Fenster
  • Gestaltung des Außengeländes
  • Art der Einfriedung
Diese Satzung legt fest, wie ein Gebäude aussehen muss, damit es in das örtliche Stadtbild passt. (Foto: AdobeStock - 446774351 IrkIngwer) Diese Satzung legt fest, wie ein Gebäude aussehen muss, damit es in das örtliche Stadtbild passt. (Foto: AdobeStock – 446774351 IrkIngwer)
Darüber hinaus kann die Ortsgestaltungssatzung auch bestimmen, ob das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück mit oder ohne Räder erlaubt ist.
In einigen Fällen müssen die Räder des Mobilheims entfernt werden, um das Wohnen in diesem Haus zu ermöglichen.

Verschiedene Formen der Genehmigungspflicht
Verschiedene Formen der Genehmigungspflicht
Die Landesbauordnung und die Satzungen der Gemeinden und Städte legen fest, wann das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück möglich ist, welcher Standort dafür genutzt werden kann und ob der Wohnsitz überhaupt dauerhaft verlegt werden kann.
Es gibt verschiedene Formen der Genehmigungspflicht:

Verfahrensfreiheit

In diesem Fall ist kein Bauantrag erforderlich, und das Kenntnisgabeverfahren entfällt ebenfalls. Jeder Einzelne muss jedoch prüfen, ob das Bauvorhaben umsetzbar ist.
Darüber hinaus müssen eventuell erforderliche Befreiungen oder Genehmigungen von zuständigen Behörden vorgelegt werden.
Beispiele für solche Dokumente sind der Standsicherheitsnachweis und der Wärmeschutznachweis. Architekten oder die örtliche Baubehörde können dazu weitere Informationen bereitstellen.

Genehmigungsfreiheit

Behörden sprechen von einem Kenntnisgabeverfahren oder Mitteilungsverfahren.
Die Anforderungen an das Bauvorhaben werden von den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Ein großer Vorteil der Genehmigungsfreiheit besteht darin, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt, wenn innerhalb einer festgelegten Frist keine abweichenden Entscheidungen getroffen werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Für dieses Verfahren ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, und der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Welche Unterlagen erforderlich sind, kann je nach Bundesland variieren und wird in den Landesverordnungen festgelegt.
Der Bauantrag muss sowohl vom Bauherrn als auch vom verantwortlichen Planer (Architekt, Bauingenieur) unterzeichnet werden.

Welche Auflagen müssen erfüllt werden?

Wenn jemand seinen Wohnsitz dauerhaft in ein Mobilheim auf eigenem Grundstück verlegen möchte, müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden.

Diese Auflagen werden durch eine Vielzahl von Unterlagen nachgewiesen, einige davon können auch im Rahmen der Verfahrensfreiheit erforderlich sein.

Wenn jemand seinen Wohnsitz dauerhaft in ein Mobilheim auf eigenem Grundstück verlegen möchte, müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden. (Foto: AdobeStock -  652431865 Francesco Scatena)

Wenn jemand seinen Wohnsitz dauerhaft in ein Mobilheim auf eigenem Grundstück verlegen möchte, müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden. (Foto: AdobeStock – 652431865 Francesco Scatena)

 

Nutzungsbedingte Auflagen

Die Landesbauordnung legt bestimmte Anforderungen fest, die für einen Wohnsitz erfüllt sein müssen. Dazu gehören:

  • Die Existenz einer Küche oder Kochnische
  • Fensterlose Küchen und Kochnischen, sofern eine angemessene Lüftung vorhanden ist
  • Das Vorhandensein von Toilette und Dusche (oder Badewanne)
  • Eine Mindesthöhe von 2,40 Metern in Aufenthaltsräumen
  • Tageslicht und Lüftungsmöglichkeiten in Aufenthaltsräumen
  • Fenster mit einem Rohbaumaß von 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes

Da Mobilheime oft aus Holz gebaut werden, spielt auch der Brandschutz eine wichtige Rolle. Das bedeutet, dass bauliche Anlagen, bei denen nach Bauart und Nutzung ein Blitzschlag zu erwarten ist, über eine wirksame Blitzschutzanlage verfügen müssen.


Weitere sicherheitsrelevante Auflagen

Neben dem Blitzschutz sind auch andere sicherheitsrelevante Auflagen gemäß der Landesbauordnung zu erfüllen. Dies betrifft unter anderem die Gestaltung von Fluchtwegen und Treppen. Mobilheime, die von etablierten Herstellern gekauft werden, entsprechen in der Regel den sicherheitsrelevanten Anforderungen.

Unterlagen, die im Rahmen der technischen Sicherheit erforderlich sein können, umfassen:

  • Standsicherheitsnachweise
  • Wärmeschutznachweise
  • Schallschutznachweise
  • Brandschutznachweise
  • Prüfstatiken
  • Informationen zu Heizungs- und Lüftungsanlagen

Wenn autarke Mobilheime errichtet werden, die sich selbst mit Strom versorgen (zum Beispiel durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach), müssen auch die entsprechenden Sicherheits- und Funktionsnachweise erbracht werden.

Wenn autarke Mobilheime errichtet werden, die sich selbst mit Strom versorgen (zum Beispiel durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach), müssen auch die entsprechenden Sicherheits- und Funktionsnachweise erbracht werden. (Foto: AdobeStock - 583695265  Arthur)

Wenn autarke Mobilheime errichtet werden, die sich selbst mit Strom versorgen (zum Beispiel durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach), müssen auch die entsprechenden Sicherheits- und Funktionsnachweise erbracht werden. (Foto: AdobeStock – 583695265 Arthur)

Die erforderlichen Unterlagen für die Genehmigung

Wer davon ausgeht, dass das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück ohne viel Aufwand möglich ist, wird schnell erkennen, dass dies ein Irrtum ist.

Neben den bereits erwähnten Auflagen sind auch bestimmte Unterlagen erforderlich, die zur Genehmigung des Bauvorhabens beitragen.

Diese Unterlagen müssen bei der Beantragung der Genehmigung vorgelegt werden.

Hierzu gehören:

  • Ein Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Berechnungen
  • Angaben zur Geschossflächenanzahl
  • Angaben zur Grundrissfläche
  • Angaben zur Wohnfläche
  • Baukosten

Insgesamt müssen alle erforderlichen Informationen und Nachweise erbracht werden, um den Genehmigungsprozess erfolgreich abzuschließen. Im Idealfall sollten diese Details in Zusammenarbeit mit einem Architekten erarbeitet werden.

Wenn ein Mobilheim bereits fertig gekauft wurde und nur noch aufgestellt werden soll, entfällt die Notwendigkeit einer detaillierten Baubeschreibung.

In diesem Fall geht es lediglich darum, die erforderliche Genehmigung für das Aufstellen auf dem gewünschten Standort zu erhalten.


Fragen zum Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück

Kann man dauerhaft im Mobilheim wohnen?

Ja, inzwischen besteht die Möglichkeit, dauerhaft in einem Mobilheim zu leben. Auf einigen Campingplätzen und in Mobilheimparks haben Bewohner sogar eine eigene Adresse und einen Briefkasten.

Das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück ist ebenfalls möglich, erfordert jedoch die Einhaltung der Vorgaben der Landesbauordnung.

Kann man für das Mobilheim den Wohnsitz anmelden?

Ja, viele Campingplätze und Mobilheimparks ermöglichen das dauerhafte Wohnen im Mobilheim, und in solchen Fällen kann auch der Wohnsitz angemeldet werden, wie dies bei herkömmlichen Wohnhäusern der Fall ist.

Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass das Mobilheim über eine eigene Adresse verfügt, was in der Regel der Fall ist, wenn es sich auf eigenem Grundstück befindet.

Wo kann ich mein Mobilheim hinstellen?

Ein Mobilheim kann am einfachsten auf einem Campingplatz oder in einem Mobilheimpark aufgestellt werden, da dort bereits Anschlüsse für Strom, Wasser und Gas vorhanden sind. Das Aufstellen auf dem eigenen Grundstück ist ebenfalls möglich, erfordert jedoch die Einhaltung der Landesbauordnung und möglicherweise spezieller Vorgaben der örtlichen Gemeinde. Der Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen ist in jedem Fall erforderlich, um dauerhaft im Mobilheim zu wohnen.

Kann eine Gemeinde das Aufstellen des Mobilheims verbieten?

Ja, eine Gemeinde kann das Aufstellen eines Mobilheims verbieten. Dies hängt von der rechtlichen Einordnung des Mobilheims ab, ob es als Kraftfahrzeug oder als Bauwerk betrachtet wird. In den Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen sind spezielle Bereiche für beide Kategorien vorgesehen. Darüber hinaus kann ein Nachbar Einwände gegen das Aufstellen des Mobilheims erheben, wenn er sich dadurch beeinträchtigt fühlt.

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